Nach einem Wasserschaden stehen plötzlich Trocknungsgeräte in der Wohnung und sie laufen Tag und Nacht. Viele Betroffene fragen sich dann zu Recht: Was kostet das eigentlich an Strom und bleibe ich auf diesen Kosten sitzen? Die kurze Antwort: Der Verbrauch ist spürbar, aber kalkulierbar. Bei einem versicherten Wasserschaden übernimmt die Versicherung die Stromkosten in der Regel. Entscheidend ist, dass Sie den Verbrauch von Anfang an dokumentieren.
Warum die Geräte durchlaufen müssen
Eine technische Trocknung funktioniert nur im Dauerbetrieb. Wird der Trockner abends ausgeschaltet, nimmt das Bauteil über Nacht wieder Feuchtigkeit aus der Luft auf. Die Trocknung dauert dann deutlich länger und kostet am Ende mehr Strom als der Dauerbetrieb. Schalten Sie die Geräte deshalb nicht ab, auch wenn das Laufgeräusch stört. Sprechen Sie uns lieber an, wenn ein Gerät nachts im Schlafbereich steht. Oft lässt sich die Aufstellung anpassen.
Womit Sie rechnen können
Der Verbrauch hängt von Gerätetyp, Geräteanzahl und Trocknungsdauer ab. Ein typischer Kondensationstrockner für Wohnräume nimmt je nach Modell und Stufe etwa 0,3 bis 0,7 Kilowatt auf. Eine Beispielrechnung macht die Größenordnung greifbar:
- Kondensationstrockner mit 0,35 Kilowatt im Dauerbetrieb: rund 8,4 Kilowattstunden am Tag
- bei einem Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde: rund 3 Euro am Tag
- bei drei Wochen Trocknungszeit: rund 60 bis 65 Euro je Gerät
Laufen zusätzlich Ventilatoren oder mehrere Trockner, steigt der Betrag entsprechend. Ihren tatsächlichen Arbeitspreis finden Sie auf der Stromrechnung. Die Werte im Beispiel dienen der Orientierung, die genaue Höhe ergibt sich immer aus dem dokumentierten Verbrauch.
Wer die Stromkosten übernimmt
Ist der Wasserschaden versichert, gehören die Stromkosten der Trocknung zu den erstattungsfähigen Schadenkosten. Bei Leitungswasserschäden im Wohneigentum ist meist die Wohngebäudeversicherung zuständig, in der Mietwohnung läuft die Regulierung über den Vermieter und dessen Versicherung. Wichtig für Mieter: Die Geräte laufen über Ihren Stromzähler. Halten Sie deshalb die Zählerstände fest und reichen Sie die Aufstellung beim Vermieter oder direkt beim Versicherer ein. Manche Versicherer erstatten nach Zählerstand, andere zahlen eine Pauschale je Betriebsstunde. Klären Sie die Abrechnungsart am besten gleich bei der Schadenmeldung.
So läuft es bei MAUL
Wir stellen nicht einfach Geräte auf. Zur Wasserschadenbeseitigung gehören bei uns die Messung, die passende Gerätewahl, dokumentierte Laufzeiten und Kontrollmessungen bis zur bestätigten Trockenheit. Diese Unterlagen helfen Ihnen direkt bei der Versicherung. Unsere Geräte haben Betriebsstundenzähler, die Laufzeiten halten wir im Trocknungsprotokoll fest. Wenn Sie nur Geräte brauchen, finden Sie unsere Mietgeräte unter Trockner mieten.
Häufige Fragen zu Stromkosten bei der Trocknung
Meist ja, denn die Geräte laufen über Ihren Zähler. Die Erstattung erfolgt nach Abschluss der Trocknung über die Schadenabrechnung.
Bitten Sie um eine schriftliche Begründung und legen Sie das Trocknungsprotokoll vor. Bei berechtigten Schäden lässt sich die Erstattung mit sauberer Dokumentation fast immer klären.
Der Mehrverbrauch fällt einmalig an. Informieren Sie Ihren Stromanbieter bei längeren Trocknungen, dann vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung in der Jahresabrechnung.
Davon raten wir ab. Die Trocknung verlängert sich und die Gesamtkosten steigen. Bei Lärmproblemen finden wir gemeinsam eine bessere Lösung.
Wasserschaden und viele offene Fragen?
Wir beantworten sie verständlich, auch zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung. Rufen Sie uns an unter 0531 2842 596 oder nutzen Sie unseren Rückrufservice. Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0177 408 30 45.